Anhang zur Vereinbarung– AGB
1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Dienstleistungen, die im Rahmen des Projekts von eurape.org für den Kooperationspartner realisiert werden.
1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn eurape.org diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder an eurape.org erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Dies gilt insbesondere für präsentierte Ideen. Die präsentierten Vorschläge, Ideen und Gesamtkonzeptionen sowie Einzelentwürfen (Ideen, Texte, Bilder, Illustrationen, Sounds etc.) verbleiben bis zur Beauftragung/Umsetzung in vollem Umfang in Besitz und Nutzung von eurape.org.
2.2 Alle Entwürfe, Konzepte, Ideen und Aktionen unterliegen auch nach Beauftragung/Umsetzung dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen eurape.org insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe, Konzepte, Ideen und Aktionen dürfen ohne Einwilligung von eurape.org weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt eurape.org, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten kalkulierten Vergütung zu erlangen.
2.4 eurape.org überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kooperationspartner bei Vertragsschluss erkennbar gemachte Zweck. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kooperationspartner an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Kooperationspartner und eurape.org. Über den Umfang der Nutzung steht eurape.org ein Auskunftsanspruch zu.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den Kooperationspartner auf diesen über.
2.6 eurape.org hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Kooperationspartner oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3 Vergütung
Die Vergütung von eurape.org richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Leistungen. eurape.org unterscheidet hierbei folgende Leistungsgarten:
3.1 Eigenleistungen – Leistungen, welche eurape.org im Rahmen der in Ziffer 1.1 genannten Leistungen mit seinen Mitarbeitern erbringt, werden wie folgt abgerechnet:
a) Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage eines nach Personal- und Zeitaufwand bemessenen Honorars gemäß unserer Stundensätze, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Ermittlung des Personal- und Zeitaufwands erfolgt intern durch entsprechende Zeiterfassung.
b) Bereits die Anfertigung von Entwürfen, Konzepten und Ideen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
c) Werden die Entwürfe, Aktionen, Events, Konzepte und Ideen später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist eurape.org berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu erlangen.
d) Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Layouts, Entwürfen, Konzepten, werden nach dem vereinbarten Zeitaufwand gesondert berechnet.
e) Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Fremdleistungen – bei Kosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen, ist wie folgt zu unterscheiden:
a) eurape.org ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Die gestellten Rechnungen werden von eurape.org auf Richtigkeit der ausgewiesenen Lieferung oder Leistung geprüft und zur direkten Bezahlung an den Kunden weitergeleitet.
b) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von eurape.org abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, eurape.org im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten.
3.3 Auslagen
a) Auslagen, insbesondere technische Nebenkosten ( z. B. für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Botensendungen und Druck etc.), die für eurape.org im Rahmen der Durchführung ihrer Leistungen entstehen, sind gegen Nachweis vom Auftraggeber zu erstatten.
b) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
4.1 Soweit sich der der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von eurape.org hohe finanzielle Vorleistungen, so ist eine angemessene Abschlagszahlung zu leisten, und zwar 30 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung.
4.4 Bei Zahlungsverzug kann eurape.org Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt wie die Berechtigung des Kooperationspartner, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
4.5 Der Kooperationspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen, Inhalten und Ideen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6 Digitale Daten
6.1 eurape.org ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die per Computer erstellt wurden, an den Kooperationspartner herauszugeben. Wünscht der Kooperationspartner die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und gegebenenfalls zu vergüten.
6.2 Hat eurape.org dem Kooperationspartner Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von eurape.org genutzt oder geändert werden.
7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind eurape.org Korrekturmuster schriftlich vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch eurape.org erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist eurape.org berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. eurape.org haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 eurape.org ist berechtigt, die erstellten Konzepte, Muster, Projekte, Entwürfe Aktionen und Ideen zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7.4 Der Kooperationspartner hat die ihm vorgelegte Konzeption sowie die jeweils vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen ebenso wie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen zu prüfen und zu genehmigen.
7.5 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von eurape.org ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Auftrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung der Liefertermine der Schriftform.
8 Gewährleistung
8.1 eurape.org verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch eurape.org überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
8.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei eurape.org geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
9 Haftung
9.1 eurape.org haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungshilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet eurape.org nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt eurape.org gegenüber dem Kooperationspartner keinerlei Haftung oder Gewährleistung. eurape.org tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
9.3 Sofern eurape.org selbst Auftraggeber von Subunternehmen ist, tritt eurape.org hierzu sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz-, und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht-Lieferung an den Kooperationspartner ab. Der Kooperationspartner hat lediglich das Recht, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
9.4 Der Kooperationspartner stellt eurape.org von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen eurape.org stellen wegen eines Verhaltens, für das der Kooperationspartner nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
9.5 Mit der Freigabe von Entwürfen, Ideen, Aktionen und Konzepten durch den Kooperationspartner übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Gestaltung und Idee. eurape.org übernimmt keine Entschädigungen, Zahlungen oder rechtliche Konsequenzen gegenüber Dritten, bei Schaden durch vom Kooperationspartner beauftragten Aktionen, Ideen, Events oder Konzepten.
9.6 Für die vom Kooperationspartner freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Konzepte, Aktionen Events und Ideen entfällt jede Haftung von eurape.org. Fernmündlich aufgegebene Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens eurape.org.
9.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet eurape.org nicht.
9.8 eurape.org haftet nicht für patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Konzepte, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.. Insbesondere weist eurape.org darauf hin, dass in Präsentationen verwendete Bilder eventuell Rechten Dritter unterliegen und deshalb nur zur internen Verwendung genutzt werden dürfen.
10 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen und konzeptionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kooperationspartner während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. eurape.org behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kooperationspartner zu vertreten hat, so kann eurape.org eine angemessene Erhöhung oder Ersatz der Vergütung verlangen.
10.3 Der Kooperationspartner versichert, dass er zur Verwendung aller von eurape.org übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sei, stellt der Kooperationspartner eurape.org von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4 Der Kooperationspartner stellt eurape.org von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen eurape.org stellen wegen eines Verhaltens, für das der Kooperationspartner nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. die Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen, Konzepten, Ideen und Ausführungen durch den Kooperationspartner übernimmt dieser die alleinige Verantwortung für die technische, rechtliche und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung, Ausführung und Umsetzung.
11. Hinweise
11.1 eurape.org kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf sein Unternehmen hinweisen. Der Kooperationspartner kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
11.2 eurape.org ist berechtigt, in seiner Eigenwerbung auf die Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner hinzuweisen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von eurape.org.
12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4 Gerichtsstand ist der Sitz von eurape.org, sofern der Kooperationspartner Vollkaufmann ist. eurape.org ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Stuttgart 14.11.2022